Impressum
Ron Catering GmbH
Leuengasse 41
8142 Uitikon Waldegg
hunger@roncatering.ch
+41 79 232 02 41
Inhaber
Ron Niedermayr
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Uitikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.078.421-1
UID/MWST
CHE-290.928.650
Allgemeine Geschäftsbedingung
Der Kunde überträgt das Catering gemäss Detail-Offerten an die Ron Catering GmbH («Caterer»).
- Die oben genannten Preise verstehen sich als absolute Richtwerte. Verrechnet wird nach effektivem Aufwand.
- Der Kunde muss dem Caterer eine Änderung der Personenzahl spätestens 3 Tage vor Anlassbeginn in schriftlicher Form mitteilen. Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Die vom Kunden bekannt gegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Zusätzliche Personen stellt der Caterer dem Kunden nachträglich in Rechnung. Leistungen für nachträglich noch wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Bei Annullierung eines Auftrags durch den Kunden stellt der Caterer folgende Kosten in Rechnung:
7 – 4 Arbeitstage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistung
3 – 0 Arbeitstage vor dem Anlass: 75% der vereinbarten Leistung - Ohne anders lautende Vereinbarung stellt der Kunde dem Caterer unentgeltlich folgende Infrastruktur zur Verfügung und verpflichtet sich, diese in einem zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten:
– die erforderlichen Räume
– Heizung, Wasser und Strom
Insbesondere muss der Kunde dem Caterer rechtzeitig darauf aufmerksam machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. - Der Caterer übernimmt die Reinigung des Gastroinventars und des Materials. Ohne anders lautende Vereinbarung ist im Übrigen der Kunde verantwortlich für Reinigung und Entsorgung.
- Wird seitens des Caterers Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche, etc.), so ist der Kunde verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den Caterer zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
- Ohne anders lautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.
- Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde vom Caterer eine Rechnung, die innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen ist.
- Die offerierten Preise sind exkl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird bei der Endabrechnung zugerechnet.
- Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Caterers ergeben, ist Zürich (Handelsgericht).